Die rot-grüne Koalition im niedersächsischen Landtag hat die Einführung einer individualisierten, anonymisierten Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bei geschlossenen Einsätzen (wie Demonstrationen oder Fußballspielen) im Innenausschuss bzw. als Vorbereitung für den Landtagsbeschluss auf den Weg gebracht.
Das Vorhaben ist politisch und fachlich hochgradig umstritten. Die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP lehnen die Maßnahme ab. Sie warnen vor bürokratischem Mehraufwand sowie der Gefahr von gezielten Einschüchterungen und Ausforschungen der Einsatzkräfte durch extremistische Gruppen.
Als FREIE WÄHLER Niedersachsen kritisieren wir die Vorgehensweise der rot-grünen Regierung, die ihren eigenen Beamten damit öffentlich das Vertrauen entzieht. „Das Vorhaben ist unnötig, einseitig und aus der Zeit gefallen“, so Karsten D. Hoffmann, sicherheitspolitischer Sprecher der Partei. Laut Gewerkschaftsangaben ist in der Praxis kein einziger Fall bekannt, in dem ein Strafverfahren an der fehlenden Kennzeichnung gescheitert wäre. Schon heute tragen geschlossene Einheiten eine bundesweit abgestimmte, taktische Rückenkennzeichnung, über die sich Einsatzkräfte im Nachhinein auf kleine Gruppen von bis zu sieben Personen herunterbrechen lassen. Darüber hinaus werden heute von jeden polizeilichen Maßnahme auf Demonstrationen Filmaufnahmen von Demonstranten und Journalisten gefertigt, mit denen eine Identifizierung der Beamten möglich ist.
Eine einschneidende Maßnahme, wie die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, kann darüber hinaus nur eingeführt werden, wenn sie in ein Sicherheitskonzept eingebettet ist, das der Polizei die erforderlichen Kompetenzen zukommen lässt, um Gewalttaten auf Demonstrationen zu unterbinden und/oder zu verfolgen wie
– die Ausweitung der polizeilichen Kameraüberwachung bei potentiell gewalttätigen Demonstrationen durch entsprechende Anpassung im Niedersächsischen Polizeigesetz
– die Mann-Ausstattung der eingesetzten Beamten mit Body-Cams zu ihrem Schutz, zur Deeskalation und zur Strafverfolgung
– Maßnahmen zum Identitätsschutz der Beamten bei Demonstrationen und in anschließenden Strafverfahren wie z. B. das Zeichnen von Strafanzeigen und Einsatzberichten mit ebenden Individual-Nummern, die für den Einsatz vergeben werden
Die rot-grüne Landesregierung beweist damit einmal mehr ihre Ungeeignetheit zur Führung Niedersachsens. Die FREIEN WÄHLER stehen bereit für die Landtagswahl 2027.
